AGB

Für unsere VR Lounge gelten folgende Regeln und Richtlinien:

​Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Jugendliche unter 16 Jahren unsere VR Simulatoren und Spielflächen nur mit einer Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person benutzen.

Hier finden Sie die Einverständniserklärung zum Ausdrucken.

1 Leistungsangebot

1.1 „The Vatrix“ ist ein Angebot der The Vatrix GmbH , Frankfurt (nachfolgend „Betreiberin“). Die Betreiberin bietet ihre Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 In den Räumlichkeiten der „The Vatrix GmbH“ stellt die Betreiberin Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, aktuelle Virtual-Reality-Technologie (nachfolgend „VR-Technologie“) im Rahmen von Multimediaanwendungen (nachfolgend „Software“) in entsprechenden Räumen selbst zu testen. Personen ab 16 Jahren können das Angebot der Betreiberin alleine nutzen, Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten. Die begleitenden Personen haben ihre Erziehungsberechtigung auf Anfrage nachzuweisen.

2 Terminanfragen und Reservierungen

2.1 Die Testumgebungen können zu den Öffnungszeiten grundsätzlich ohne Reservierungen genutzt werden. Die Betreiberin empfiehlt jedoch eine vorherige Terminanfrage zwecks Reservierung.

2.2 Terminanfragen für die Nutzung der Testumgebungen des „The Vatrix GmbH“ können über die Internetseite www.the-vatrix.com oder telefonisch getätigt werden. Ein angefragter Termin reserviert erst dann eine Testumgebung, wenn die Betreiberin diesen per E-Mail bestätigt. Bei angefragten Termine, über die keine Reservierungsbestätigung innerhalb von 48 Stunden kommt, kommt keine Reservierung zustande. Bei der Reservierung sind eine E-Mail-Adresse sowie das Alter der Teilnehmer anzugeben. Die E-Mail-Adresse wird nur genutzt, um die Reservierungsbestätigung zu versenden.

2.3 Reservierungen können in Intervallen zu je 15 Minuten vorgenommen werden. Die maximale Belegung pro Testumgebung beträgt vier Personen. Sofern Gruppen mit mehr als vier Personen die Testumgebung nutzen wollen, ist eine weitere Testumgebung zu reservieren.

2.4 Erscheint ein Kunde trotz Reservierung nicht und erhält die Betreiberin keine Mitteilung, dass der Termin nicht wahrgenommen wird, kann der Betreiber die Testumgebungen nach 10 Minuten an andere Kunden vergeben.

2.5 Die Betreiberin ist zum Rücktritt von einer Reservierung berechtigt, soweit sie an der Leistungserbringung aus Gründen höherer Gewalt gehindert wird.

3 Jugendschutz und Altersfreigabe

3.1 Die Software, die die Betreiberin ihren Kunden zu Testzwecken zugänglich macht, weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH) gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, zum Teil eine altersmäßige Beschränkung durch einen Login des Herstellers auf.

3.2 Dier Betreiberin wird die Software nur bis zu einer Altersstufe zur Verfügung stellen, die dem Alter des Kunden entspricht. Sofern eine Testumgebung durch eine Gruppe von Kunden genutzt werden soll, wird der Gruppe nur eine Software der Altersstufe zur Verfügung gestellt, die dem Alter des jüngsten Teilnehmers der Gruppe ent- spricht. Dies gilt auch, wenn die jeweiligen Erziehungsberechtigten anwesend sind.

3.3 Die Betreiberin ist berechtigt die Altersangaben des Kunden anhand eines amtlichen Ausweisdokuments (beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht für alle Kunden möglich, ist die Betreiberin berechtigt nur solche Software zugänglich zu machen, die keine Altersbeschränkung aufweist („Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“).

4 Hausrecht

4.1 Die Betreiberin behält sich das Recht vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und bestimmte Personen im Einzelfall von der Nutzung der „The Vatrix GmbH“ auszuschließen. Dies geschieht insbesondere, soweit Personen erkennbar alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss sonstiger, das Bewusstseins verändernde Substanzen, ins- besondere Drogen, stehen; bei Personen die sich trotz wiederholter Ermahnung störend oder laut verhalten und damit das Erlebnis der anderen Kunden negativ beeinflussen, sowie bei Personen, die aggressiv, menschen- feindlich, provozierend oder in sonstiger Weise für eine Nutzung der „The Vatrix GmbH“ unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Gästen auftreten. Die Werbung für politische Parteien, Religionen oder Ideologien ist in den Räumen der „The Vatrix GmbH“ nicht gestattet.

4.2 Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen, soweit dies nicht zu einer Störung der anderen Gäste führt in den Räumen der „The Vatrix GmbH“ verzehrt werden. Ein Verzehr in der Testumgebungen ist verboten.

4.3 Das Rauchen in den Räumlichkeiten der „The Vatrix GmbH“ ist nicht gestattet.

4.4 Das Anfertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten der „The Vatrix GmbH“ ist erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte gefilmter oder fotografierter Personen sind jedoch stets zu beachten.

5 Gesundheit

5.1 Bei der VR-Technologie handelt es sich um eine junge Technologie, die sich stetig weiterentwickelt. Die Betreibe- rin setzt aktuelle Technik ein, dennoch kann es bei Nutzung der VR-Technologie genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen. Sollte Kunden eine entsprechende Vorerkrankung mit Epilepsie bekannt sein, ist die Nutzung der „The Vatrix“ untersagt. In jedem Fall sollte bei bekannten Vorerkrankungen, auch im Familienkreis, vor dem Besuch der „The Vatrix“ ein Arzt konsultiert werden.

5.2 Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten die VR-Technologie unmittelbar weiter zu nutzen. Es wird empfohlen spätestens nach einer Stunde eine mindestens 15-minütige Pause einzulegen.

6 Haftung

6.1 Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderes geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

6.2 Bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet die Betreiberin nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.3 Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiberin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7 Sonstiges

7.1 Es gilt deutsches Recht.

7.2 Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

7.3 Soweit es sich beim Kunden um Kaufleute, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.